Rettungsfähigkeit - Rettungsschwimmschein - Rettungsschwimmabzeichen
Rettungsfähigkeit wird unterschiedlich definiert. Vier Interessengruppen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Mitarbeiter:
Die Rettungsfähigkeit alleine befähigt in der Regel nicht zur Aufsicht und Rettung. Weitere Voraussetzungen
müssen erfüllt sein, zum Beispiel aktueller Erste-Hilfe-Kurs und Einweisung in das Bad.
Allgemein darf die Rettungsfähigkeitsprüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.