Rettungsfähigkeit - Rettungsschwimmschein - Rettungsschwimmabzeichen

Rettungsfähigkeit wird unterschiedlich definiert. Vier Interessengruppen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Mitarbeiter:

Die Rettungsfähigkeit alleine befähigt in der Regel nicht zur Aufsicht und Rettung. Weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein, zum Beispiel aktueller Erste-Hilfe-Kurs und Einweisung in das Bad.
Allgemein darf die Rettungsfähigkeitsprüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
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