Rettungsfähigkeit Individuell

Die für ein Bad optimale Forderung an die Rettungsfähigkeit der Mitarbeiter ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Damit ist es auch möglich, auf eine rein formale Prüfung zu verzichten, die vor allem älteren Mitarbeitern gelegentlich größere Probleme bereitet. Die Prüfung wird dann durch regelmäßiges Training, Zielvereinbarung und Jahresgespräch ersetzt. Name: Individuelle Rettungsfähigkeit für wen? Für alle, insbesondere, wenn an verschiedene Mitarbeiter unterschiedliche Anforderungen gestellt werden oder eine Anpassung an besondere Bedingungen stattfinden soll.

Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber

Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber (DRSA) wird zum Beispiel vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und dem Deutschen Rotem Kreuz (DRK) abgenommen und anerkannt. Die Anforderungen finden sich zum Beispiel auf den Seiten der DLRG: DRSA. Eine Verlängerung der Rettungsfähigkeit setzt voraus, dass einmal die Ausbildung und Prüfung zum DRSA Silber erfolgreich abgeschlossen wurde. Mit dem DRSA Silber kann unmittelbar nach der Einweisung in das Bad die Arbeit aufgenommen werden.

Rettungsschwimmschein (BdS)

Der Begriff Rettungsschwimmschein ist nicht geschützt. In den Hilfsorganisationen und Sportverbänden wird darunter regelmäßig das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber verstanden. Im Bäderbereich verstehen Mitarbeiter unter Rettungsschwimmschein oft den Rettungsfähigkeits- und Leistungsnachweis des Bundesverband deutscher Schwimmmeister e. V. Dieser Rettungsschwimmschein geht deutlich über die Rettungsfähigkeit nach Merkblatt 94.05 DGfdB hinaus, ist aber mit dem Deutschen Rettungsschwimmabzeichen nur bedingt vergleichbar. Für den Einsatz in der Aufsicht sind weitere Voraussetzungen zu beachten, zum Beispiel aktueller Erste-Hilfe-Nachweis und Einweisung in das Bad.
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