Der Begriff Rettungsschwimmschein ist nicht geschützt. In den Hilfsorganisationen und Sportverbänden wird darunter regelmäßig das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber verstanden.
Im Bäderbereich verstehen Mitarbeiter unter Rettungsschwimmschein oft den Rettungsfähigkeits- und Leistungsnachweis des Bundesverband deutscher Schwimmmeister e. V. Dieser Rettungsschwimmschein geht deutlich über die Rettungsfähigkeit nach Merkblatt 94.05 DGfdB hinaus, ist aber mit dem Deutschen Rettungsschwimmabzeichen nur bedingt vergleichbar.