Prüfer Rettungsfähigkeit - bäderseminare Dirk M. Zebisch
Die Rettungsfähigkeit nach Richtlinie 94.05 kann auch von Fachangestellten für Bäderbetriebe geprüft und bestätigt werden. Das gilt sowohl intern als auch für andere Nutzer des Bades, zum Beispiel Vereine oder Schulen.
Während FAB über eine gründliche Ausbildung im Rettungsschwimmen verfügen und für Schwimmunterrichte ausgebildet sind, beinhaltet die Berufsausbildung jedoch nicht die Vermittlung und Prüfung der Rettungsfähigkeit.
In diesem Tagesseminar schließen wir diese Lücke und vermitteln Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Abnahme der Rettungsfähigkeit nötig sind.