Gefährdungsbeurteilung - bäderseminare Dirk M. Zebisch
Die Gefährdungsbeurteilung ist nach mehreren Gesetzen und sonstigen Regeln vorgeschrieben. Ziel ist es, alle möglichen Gefährdungen zu erkennen und deren Auswirkungen zu minimieren. Dabei kommen verschiedene Regeln zum Einsatz: Das Risiko hat zum Beispiel die Komponenten Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenshöhen und Entdeckungswahrscheinlichkeit. Bei den Maßnahmen sind zum Beispiel das aus dem Gefahrstoffrecht bekannte STOP anzuwenden.