Die Gefährdungsbeurteilung ist nach mehreren Gesetzen und sonstigen Regeln vorgeschrieben. Ziel ist es, alle möglichen Gefährdungen zu erkennen und deren Auswirkungen zu minimieren. Dabei kommen verschiedene Regeln zum Einsatz: Das Risiko hat zum Beispiel die Komponenten Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenshöhen und Entdeckungswahrscheinlichkeit. Bei den Maßnahmen sind zum Beispiel das aus dem Gefahrstoffrecht bekannte STOP anzuwenden.