Die Gefährdungsbeurteilung ist nach mehreren Gesetzen und sonstigen Regeln vorgeschrieben. Ziel ist es, alle möglichen Gefährdungen zu erkennen und deren Auswirkungen zu minimieren. Dabei kommen verschiedene Regeln zum Einsatz: Das Risiko hat zum Beispiel die Komponenten Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenshöhen und Entdeckungswahrscheinlichkeit. Bei den Maßnahmen sind zum Beispiel das aus dem Gefahrstoffrecht bekannte STOP anzuwenden.
“Es wird immer mehr!" rufen die Kollegen und meinen damit: Vorschriften, Dokumente und Nachweise.
In manchem Bad wird dann so weit wie möglich auf die Erstellung erforderlicher Unterlagen verzichtet. Mancher Betreiber schreibt sie nicht fort, so dass sie bald veraltet sind. Oft unterscheidet sich die Praxis dann zunehmend von den Vorgaben.
Es kommt also darauf, notwendige und nützliche Unterlagen zu erstellen statt die Mitarbeiter mit überflüssigem Papierkram zu nerven.
Wir erstellen zusammen mit Ihnen: