Prüfer Rettungsfähigkeit

Die Rettungsfähigkeit nach Richtlinie 94.05 kann auch von Fachangestellten für Bäderbetriebe geprüft und bestätigt werden. Das gilt sowohl intern als auch für andere Nutzer des Bades, zum Beispiel Vereine oder Schulen. Während FAB über eine gründliche Ausbildung im Rettungsschwimmen verfügen und für Schwimmunterrichte ausgebildet sind, beinhaltet die Berufsausbildung jedoch nicht die Vermittlung und Prüfung der Rettungsfähigkeit. In diesem Tagesseminar schließen wir diese Lücke und vermitteln Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Abnahme der Rettungsfähigkeit nötig sind.

Rettungsfähigkeit Individuell

Die für ein Bad optimale Forderung an die Rettungsfähigkeit der Mitarbeiter ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Damit ist es auch möglich, auf eine rein formale Prüfung zu verzichten, die vor allem älteren Mitarbeitern gelegentlich größere Probleme bereitet. Die Prüfung wird dann durch regelmäßiges Training, Zielvereinbarung und Jahresgespräch ersetzt. Name: Individuelle Rettungsfähigkeit für wen? Für alle, insbesondere, wenn an verschiedene Mitarbeiter unterschiedliche Anforderungen gestellt werden oder eine Anpassung an besondere Bedingungen stattfinden soll.

Rettungsfähigkeit

Rettungsfähigkeit wird unterschiedlich definiert. Vier Interessengruppen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Mitarbeiter: Die Rettungsfähigkeit nach Richtlinie 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) Der Rettungsschwimmschein des Bundesverbandes deutscher Schwimmmeister e. V. (BdS) Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber (ASB, DLRG, DRK, viele staatliche Einrichtungen) Die individuelle Rettungsfähigkeit, die aus der Gefährdungsbeurteilung des Badbetreibers folgt Die Rettungsfähigkeit alleine befähigt in der Regel nicht zur Aufsicht und Rettung. Weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein, zum Beispiel aktueller Erste-Hilfe-Kurs und Einweisung in das Bad.
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