Rettungsschwimmschein (BdS)

Der Begriff Rettungsschwimmschein ist nicht geschützt. In den Hilfsorganisationen und Sportverbänden wird darunter regelmäßig das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber verstanden. Im Bäderbereich verstehen Mitarbeiter unter Rettungsschwimmschein oft den Rettungsfähigkeits- und Leistungsnachweis des Bundesverband deutscher Schwimmmeister e. V. Dieser Rettungsschwimmschein geht deutlich über die Rettungsfähigkeit nach Merkblatt 94.05 DGfdB hinaus, ist aber mit dem Deutschen Rettungsschwimmabzeichen nur bedingt vergleichbar. Für den Einsatz in der Aufsicht sind weitere Voraussetzungen zu beachten, zum Beispiel aktueller Erste-Hilfe-Nachweis und Einweisung in das Bad.

Rettungsfähigkeit

Rettungsfähigkeit wird unterschiedlich definiert. Vier Interessengruppen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Mitarbeiter: Die Rettungsfähigkeit nach Richtlinie 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) Der Rettungsschwimmschein des Bundesverbandes deutscher Schwimmmeister e. V. (BdS) Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber (ASB, DLRG, DRK, viele staatliche Einrichtungen) Die individuelle Rettungsfähigkeit, die aus der Gefährdungsbeurteilung des Badbetreibers folgt Die Rettungsfähigkeit alleine befähigt in der Regel nicht zur Aufsicht und Rettung. Weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein, zum Beispiel aktueller Erste-Hilfe-Kurs und Einweisung in das Bad.
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