Rettungsschwimmschein (BdS)
Der Begriff Rettungsschwimmschein ist nicht geschützt. In den Hilfsorganisationen und Sportverbänden wird darunter regelmäßig das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber verstanden.
Im Bäderbereich verstehen Mitarbeiter unter Rettungsschwimmschein oft den Rettungsfähigkeits- und Leistungsnachweis des Bundesverband deutscher Schwimmmeister e. V. Dieser Rettungsschwimmschein geht deutlich über die Rettungsfähigkeit nach Merkblatt 94.05 DGfdB hinaus, ist aber mit dem Deutschen Rettungsschwimmabzeichen nur bedingt vergleichbar.
Für den Einsatz in der Aufsicht sind weitere Voraussetzungen zu beachten, zum Beispiel aktueller Erste-Hilfe-Nachweis und Einweisung in das Bad.